Erster Konferenztag: Montag, 30. August 2010

9:30 Empfang mit Kaffee und Tee und Ausgabe der Konferenzunterlagen

9:55 Eröffnung durch den Vorsitzenden

Jobst Bähr
Leiter Debitorenmanagement
Stadtwerke Hannover AG

Rechtsrahmen und insolvenzbezogenes Forderungsmanagement

10:00 BDSG-Novelle (Bundesdatenschutzgesetz) – Auswirkungen auf das Forderungsmanagement

  • Zulässigkeit des Scorings, Bonitätsprüfung
  • Einsatz von Auskunfteien
  • Auskünfte gegenüber Betroffenen
  • Sanktionen bei Verstößen

Wilhelm Eggert
Datenschutzbeauftragter
E.ON Hanse AG

10:40 GVV im Forderungsmanagement

  • Einführung, Überblick über die gesetzlichen Rahmenbedingungen
  • Anwendungsgebiete, Mittelbare Anwendung auf Sonderverträge (Leitbildrechtsprechung)
  • Vorauszahlungen, Sicherheitsleistungen, Pre-Paymentsysteme
  • Unterbrechung der Versorgung, fristlose Kündigung, wirtschaftliche Unzumutbarkeit
  • Aktuelles

Ulf Placzek
Leiter Debitorenmanagement
Stadtwerke Flensburg GmbH

11:20 Kaffeepause mit Networking-Gelegenheit

11:50 Aktuelle Zweifelsfragen aus der Rechtsprechung zu Preisanpassungsklauseln und zur Billigkeitskontrolle von Energiepreisen nach § 315 BGB

  • Recht zu Preisänderungen in Sonderverträgen
  • Überblick über die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Anpassungsklauseln, HEL-Klausel, GVV-Klausel)
  • Konsequenzen aus der Unwirksamkeit von Preisklauseln
  • Rückforderungsansprüche der Kunden bei unwirksamen Klauseln
  • Möglichkeit der Billigkeitskontrolle im Wettbewerb?
  • Anforderungen an die Billigkeitskontrolle von Gaspreisen

Dr. Dietmar Hempel
Rechtsanwalt
in Kooperation mit den Rechtsanwälten Dr. Höch und Partner

12:30 Benchmark beim Outsourcing von überfälligen Forderungen an verschiedene Inkassodienstleister

  • Kriterien für die Auswahl der Inkassodienstleister
  • Anforderungen an die Inkassodienstleister
  • Verteilungen der überfälligen Forderungen an die Inkassodienstleister
  • Benchmark, Auswertung und Beurteilung

Walter Süß
Geschäftsführer
Inkasso Becker Wuppertal GmbH & Co. KG

13:15 Mittagessen mit Networking-Gelegenheit

14:15 Gläubigerrechte des Energieversorgungsunternehmens im Zusammenhang mit Regelinsolvenzverfahren

  • Überblick über die Phasen des Verfahrens
  • Insolvenzbearbeitung und Abbildung in den IT-Systemen
  • Rechtliche Probleme in der Zusammenarbeit mit (vorläufigen) Verwaltern (Empfangsvollmachten, Vorauskasse, Liefersperre, Vertragsbindung, Insolvenzanfechtung, Insolvenzaufrechnung)
  • Handlungsspielräume bei der Vertragsgestaltung und der Einstellung der Mahnverfahren (Insolvenzlösungsklausen, Sonderkündigungsrechte, Sperrfristen, Fälligkeiten)
  • Risikomanagement und sonstige präventive Maßnahmen

15:15 Die effiziente Insolvenzabarbeitung von A-Z

  • Insolvenzrechtliche Fragestellungen für den Energieversorger
  • Festlegung genereller Reaktionen auf typische Situationen
  • Umgang mit (vorläufigen) Insolvenzverwaltern
  • Umgang mit Insolvenzanfechtungen vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung

Kerstin Partisch
Justitiarin im Forderungsmanagement
Stadtwerke Schwerin GmbH

16:00 Kaffeepause mit Networking-Gelegenheit

Forderungsmanagement im liberalisierten Markt

16:30 Stammdaten Basis des Risikomanagement

  • Rechtliche Grundlagen
  • Mittel zum Zweck: Gründe für korrekte Stammdaten
  • Möglichkeiten zur Anlage neuer Stammdaten
  • Stammdaten prüfen
  • Mehrwert bei Stammdaten generieren
    • Firmenverflechtungen
    • Risikodaten

Sven Sartorius
Manager Business Consultants Risk Management Solutions
D&B Deutschland GmbH

17:15 AMI-Zähler und seine Konsequenzen für das Forderungsmanagement

  • Smart Meters im Forderungsmanagement
  • Sicherheitsrisiken
  • Fernabschaltung zukünftig die Regel?
  • Zeitnah beim Kunden

August Silmbroth
Leiter Forderungsmanagement
Energie AG

18:00 Abschließende Worte des Vorsitzenden und Ende des ersten Konferenztages

Dorint Hotel Sanssouci Berlin-Potsdam

Im Anschluss an den ersten Konferenztag lädt Sie das Dorint Hotel Sanssouci Berlin-Potsdam zu einem Sektempfang ein.
Nutzen Sie diese Gelegenheit zum Networking in informeller Runde.


18:30 - 20:00 Evening Workshop: Praktische Konsequenzen aus der Rechtsprechung zu Preisanpassungsklauseln und zur Billigkeitskontrolle von Energiepreisen nach § 315 BGB

Die Ende 2004 begonnene Auseinandersetzung um die Höhe der Energiepreise, besonders der Gaspreise hat noch nicht zu einem Ende geführt. Zahlreiche Zweifelsfragen sind noch ungeklärt. Die bisherigen Gerichtsentscheidungen haben nicht zu einer Befriedigung beigetragen. Die vom VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs aufgestelten Maßstäbe der Billigkeitskontrolle von Strom- und Gaspreisen nach § 315 BGB werden nicht akzeptiert und von den Gerichten unterschiedlich interpretiert. Die Wende von der Billigkeits-kontrolle der Preise zur Überprüfung der Lieferverträge hat weitere Fragen aufgeworfen und das Vertragswesen entscheidend beeinflusst. Die daraus zu ziehenden Konsequenzen werden aus der Sicht des Vertriebs nur zögerlich aufgegriffen. In diesem Workshop sollen die Folgen der Entwicklung auf das präventive und prozessuale Forderungsmanagement ausgezeigt und Lösungsvorschläge erarbeitet werden:

  • Abgrenzung von Grundversorgungs- und Sonderverträgen/Darstellung und Veröffentlichung der Geschäftsbedingungen und Preise
  • Umstellung der Sonderverträge mit Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden in 2006/2007
  • Wirksam vereinbartes Recht zu Preisänderungen in Sonderverträgen?
  • Einbeziehung von AGB´s in Sonderverträgen
  • Vertragsabschluss, Dokumentation und Archivierung der Verträge
  • Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Anpassungsklauseln, HEL-Klausel, GVV-Klausel)
  • Noch offene Fragen und künftige Entscheidungen des BGH
  • Kündigung und neue Vereinbarungen
  • Berechtigung, Umfang und Berechnung von Rückforderungsansprüchen der Kunden
  • Neue Entwicklungen der Billigkeitskontrolle/Prozessuale Anforderungen an die Billigkeitskontrolle von Gaspreisen
  • Problem bei der Berechnung des Zahlungsrückstands aus mehreren Abrechnungsperioden
  • Umfang der Darlegung der Kostenentwicklungen

Dr. Dietmar Hempel
Rechtsanwalt
in Kooperation mit den Rechtsanwälten Dr. Höch und Partner